Allgemeine Geschäftsbedingungen Schell Industries (Deutschland) GmbH (Version 2024.1)
Die Schell Industries (Deutschland) GmbH (im folgenden: „Schell Industries“), mit Sitz Am Bahndamm 3, 41334 Nettetal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer HRB 15035, wendet die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
Artikel 1 Anwendung dieser Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (Rechts-)Handlungen der Schell Industries, wie z. B. für (Angebots-)Anfragen und Offerten, sowie für alle von oder im Namen der Schell Industries geschlossenen Verträge.
1.2 Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer (im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit der Anforderung eines Angebotes oder mit der Übermittlung einer Bestellung an uns, Unternehmer zu sein.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
Ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn der Kunde beispielsweise im Rahmen seiner Bestellung auf seine AGB verweist und wir diesen nicht ausschließlich widersprechen.
1.4 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder für nichtig erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anstelle der nichtigen und/oder aufgehobenen Bestimmung werden Schell Industries und der Käufer eine weitere Bestimmung in Kraft setzen, die dem Geist der aufgehobenen Bestimmung am nächsten kommt.
Artikel 2 Angebot und Vertrag, Formerfordernisse
2.1 Die auf der Website, in Angeboten, Broschüren, Anzeigen und anderen Werbe-(Materialien) angegebenen Größen, Gewichte und technischen Spezifikationen sowie die zugehörigen Zeichnungen und Abbildung sind ungefähre Angaben und unverbindlich. Schell Industries kann nicht garantieren, dass in dieser Hinsicht keine Abweichungen auftreten.
2.2 Nach Anfrage durch den Kunden erstellt die Schell Industries Deutschland GmbH ein Angebot. Dieses kann der Kunde innerhalb von sechs Wochen annehmen, danach ist die Schell Industries nicht mehr an dieses Angebot gebunden.
2.3 Schell Industries kann nicht für Angebote haftbar gemacht werden, wenn der Käufer vernünftigerweise verstehen konnte, dass das Angebot oder ein Teil davon ein offensichtlicher Irrtum oder ein Schreibfehler war.
2.4 Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Mitarbeitern von Schell Industries binden Schell Industries nur, soweit diese Zusagen und/oder Vereinbarungen von Schell Industries in Textform bestätigt wurden.
2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
2.7 E-Mails können gerichtet werden an unsere E-Mailadresse unter info@schellindustries.de. Briefe können gerichtet werden an unseren Sitz Am Bahndamm 3 in 41334 Nettetal.
Artikel 3 Preise
3.1 Alle Preise in Angeboten und in Verträgen sind Nettopreise (exklusive MwSt.) in Euro und verstehen sich ohne Transport-, Zoll- und Verpackungskosten, außer dies ist ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Schell Industries berechnet für alle Lieferungen Verpackungskosten Versandkosten, Verwaltungskosten und Bearbeitungskosten. Diese sind von der Anzahl und vom Gewicht abhängig und werden dem Käufer mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Diese Beträge werden jährlich am 1. Januar indexiert
3.3 Alle Preise sind vorbehaltlich Druck- und Satzfehlern. Hinsichtlich dieser Druck- und Satzfehler wird von Schell Industries keine Haftung anerkannt, sofern diese für den Kunden erkennbar waren (siehe auch 2.3).
3.4 Sofern ein Rahmenvertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird, gehen die darin geschlossenen Vereinbarungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Artikel 4 Lieferung
4.1 Die von Schell Industries angegebenen Lieferzeiten verstehen sich als ungefähre Angaben und begründen kein Fixgeschäft. Die Lieferzeiten haben keine inverzugsetzende Wirkung. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Lieferzeitraum bleibt möglich, wenn wir dies dem Vertragspartner vor der Lieferung anzeigen.
4.2 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Belfeld (Venlo), Niederlande, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Als Bestimmungsort gilt die vom Käufer in der Anfrage an Schell Industries übermittelte Anschrift. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.3 Die Lieferung erfolgt durch (oder im Auftrag von) Schell Industries. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.4 Schell Industries kann Aufträge in Teillieferungen ausliefern.
4.5 Der Käufer sorgt dafür, dass Schell Industries Zugang zum Lieferort erhält und er sorgt für die Entladung der Waren. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenen Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
4.6 Falls die Ware ohne unser Verschulden nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig nachlieferbar ist (z.B. durch nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer; durch höhere Gewalt, infolge ungenügender Versorgung mit Rohstoffen, infolge der Unmöglichkeit der Beschaffung von Transportmitteln, infolge von Pandemien, Epidemien oder ähnlichem oder als Folge von Arbeitskämpfen sowie auch bei Verzögerungen in der Zollabwicklung) verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Dauer des Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist von mindestens einer Woche ab Behebung des Hindernisses. Wir werden die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unter Hinweis auf das Leistungshindernis unverzüglich anzeigen.
4.7 Falls – ungeachtet des Vorstehenden – die Lieferung nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Vertragsabschluss erfolgt ist, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag vollständig oder teilweise zu kündigen.
Artikel 5 Zahlung
5.1 Schell Industries hat ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung für ihre Rechnungen.
5.2 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb dieser 30 Tage nach, fallen
Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.3 Gegen unsere Forderungen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
5.4 Der Käufer hat die Pflicht, Fehler in den mitgeteilten oder angegebenen Zahlungsangaben sofort an Schell Industries zu melden.
5.5 Schell Industries ist berechtigt, vom Käufer Sicherheiten, beispielsweise in Form einer Bankgarantie, einer Hypothek, eines Pfandes oder einer Bürgschaft, für die Erfüllung jeglicher Verpflichtung des Käufers zu verlangen.
5.6 Im Falle der Liquidation des Käufers oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
Artikel 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle von Schell Industries an den Käufer gelieferten Waren bleiben Eigentum von Schell Industries, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten). Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. In diesem Fall hat der Kunde die Ware unverzüglich an die Schell Industries zu übergeben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
6.2 Von Schell Industries an den Käufer gelieferte Waren, die infolge von Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt von Schell Industries fallen, dürfen nicht weiterverkauft oder als Zahlungsmittel genutzt werden.
6.3 Der Käufer ist nicht befugt, die Waren von Schell Industries zu verpfänden oder in irgendeiner anderen Weise zu belasten.
6.4 Der Käufer muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Schell Industries sicherzustellen. Wenn Dritte – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugreifen oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Schell Industries davon zu unterrichten. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Kaufpreis sofort und in voller Höhe fällig.
Artikel 7 Rügeobliegenheit
7.1 Der Käufer muss die Waren bei der Lieferung oder unverzüglich danach gründlich prüfen. Eventuelle Mängel müssen Schell Industries unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden.
7.2 Sichtbare Mängel und/oder Schäden, die bereits bei der Lieferung festgestellt werden, müssen vom Käufer auf dem Frachtbrief oder dem Lieferdokument vermerkt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3 Unsichtbare Mängel müssen Schell Industries spätestens zwei Tage nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden.
7.4 Nach der Feststellung eines Mangels ist der Käufer verpflichtet, den Gebrauch der betreffenden Ware unverzüglich zu beenden und alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um (weitere) Schäden zu vermeiden. Die beanstandete Ware muss in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befand, zur Beurteilung durch Schell Industries verfügbar bleiben.
Artikel 8 Gewährleistung
8.1 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).
8.2 Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
8.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.4 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht.
8.5 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
8.6 Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.7 Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesen AGB vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
8.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Artikel 9 und 10.
Artikel 9 Haftung
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir (vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkung, z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheit, unerhebliche Pflichtverletzung) nur
- a) für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf)
in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des Vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die sich aus 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen geltend auch gegenüber
Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware über-nommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Artikel 10 Verjährung
10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
10.2 Die Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziff. 9.2 S.1 und Ziff. 9.2a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Artikel 11 Geistiges Eigentum
11.1 Die Schell Industries bleibt Urheberin aller dem Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Entwürfe, Abbildungen, Modelle, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien und anderer Materialien, unabhängig davon, ob diese dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, stehen alle sich aus der Urheberstellung ergebenden Rechte ausschließlich der Schell Industries zu.
11.2 Die in Absatz 1 genannten Unterlagen sind ausschließlich für den Gebrauch durch den Käufer bestimmt und dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Schell Industries nicht vervielfältigt, veröffentlicht, verwertet, ausgestellt oder in sonstiger Weise Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
11.3 Die in Absatz 1 genannten Unterlagen müssen Schell Industries nach der ersten Aufforderung unmittelbar zurückgegeben werden, soweit diese nicht als Zubehör mitverkauft wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Artikel 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Der zwischen der Schell Industries und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als ausschließlicher Gerichtsstand Nettetal vereinbart. Jede Partei ist aber berechtigt, die andere an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.